Allgemeine Vertragsbedingungen für Maler- und Lackierbetriebe

  1. Dem Vertrag liegt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) mit ihren Teilen „B) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ und „C. Allgemeine Technische Vorschriften“ in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung zu Grunde. Sie kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftformklausel kann nur schriftlich abgedungen werden.
  2. Das Angebot mit allen Bestandteilen bleibt unser geistiges Eigentum. Seine Weitergabe an Mitbewerber oder seine sonstigen zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrages ist es an uns zurückzugeben.
  3. Die Angebotspreise sind Einheitspreise im Sinne von § 5 Nr. la VOB, Teil A. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und der tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet (§ 2 Nr. 2 VOB, Teil B). Dem Angebot werden falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde gelegt.
  4. Tritt nach Abgabe des Angebotes eine Änderung des Tariflohnes, der Materialpreise, der lohnabhängigen Gemeinkosten oder des Umsatzsteuersatzes ein, so ändert sich für den Teil der Leistung, der vereinbarungsgemäß erst vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird, der Angebotspreis entsprechend.
  5. Nach § 16 VOB, Teil B. steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe der jeweiligen nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistung zu.
  6. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig (§ 16 VOB, Teil B). Wechsel werden nach Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und spesenfrei angenommen.
  7. Erfüllungsort und – falls der Vertragspartner Vollkaufmann ist – ausschließlich Gerichtsstand für beide Teile ist der Ort unseres Betriebssitzes.